Gemeindeimmobiliensteuer GIS – Fälligkeit der ersten Rate am 16. Juni 2023

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

GIS

Gegen Ende Mai erhalten die Steuerpflichtigen die Informationsbroschüre GIS 2023. In der Mitteilung sind die gesetzlichen Bestimmungen dieser Steuer und die einzelnen Immobilienpositionen angeführt.


Mit den Beschlüssen Nr. 15 und Nr. 16 vom 23.03.2023 hat die Gemeinde die GIS-Regelung und die GIS-Hebesätze (Datei im Anhang) beschlossen.


Dem Informationsschreiben GIS 2023 ist das Formular F24 beigelegt, auf welchem die Beträge angeführt sind, die als Akonto 2023 innerhalb 16. Juni 2023 geschuldet sind. Die Einzahlung kann bei den Bank- oder Postschaltern oder mittels Homebanking erfolgen. Bei Letzterem sind die Daten händisch laut Papiervorlage in der Kartei „Eingabe F24 – semplificato (GIS)“ einzutragen.


Bürgerinnen und Bürger, von denen keine Steuer geschuldet ist, erhalten KEINE Mitteilung. Wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Steuern und Gebühren, falls eine Steuerschuld vorliegt, aber kein Schreiben bis zum 10. Juni 2023 eintrifft.


Die MitarbeiterInnen des Steueramtes stehen zu Bürozeiten Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr telefonisch zur Verfügung: +39 0474 677518 beziehungsweise per E-Mail mit der Adresse steueramt@sandintaufers.eu.


Sollte ein persönliches Gespräch im Büro zur Klärung der Steuerposition erforderlich sein, vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.

Zusammenfassung Steuersätze und Freibeträge (560 KB) - .PDF

25.05.2023